Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.04.2019 - 8 U 52/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26140
OLG Dresden, 18.04.2019 - 8 U 52/19 (https://dejure.org/2019,26140)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.04.2019 - 8 U 52/19 (https://dejure.org/2019,26140)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 (https://dejure.org/2019,26140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,26140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-rieger.de (Kurzinformation)

    Was tun, wenn mein Sparvertrag gekündigt wird?

Papierfundstellen

  • BKR 2019, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20

    Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Nürnberg zu Prämiensparverträgen

    Ein solcher ist gegeben, wenn die Umstände, die die Sp. zur Kündigung veranlassen, derart beschaffen und zu bewerten sind, dass ein unvoreingenommener, vernünftiger Beobachter das Verhalten der Sp. für eine nachvollziehbare und der Sachlage nach angemessene Reaktion halten muss (BGHZ 222, 74 Rn. 45); er kann in einem geänderten Zinsumfeld und den damit geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen (vgl. BGHZ 222, 74 Rn. 46; OLG Dresden, Urt. v. 18. April 2019, 8 U 52/19, BKR 2019, 605 [juris Rn. 53]; OLG Celle, Hinweisbeschl.

    Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags für den Kündigenden unzumutbar machen (BGH, Urt. v. 31. Mai 2016, XI ZR 370/15, BGHZ 210, 263 Rn. 35; vgl. auch OLG Dresden BKR 2019, 605 [juris Rn. 53]).

  • OLG Celle, 03.06.2021 - 3 U 42/21

    Kündigungsrecht einer Sparkasse hinsichtlich eines Prämiensparvertrages nach

    Es fehlt aber an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die bloße Angabe einer Fälligkeit in dem Jahreskontoauszug, die im Widerspruch zum sonstigen Vertragsinhalt steht, als Angabe des Zeitpunktes gemeint sein sollte, zu dem die Beklagte das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung frühestens würde beenden können (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 51 f., juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 61, juris; Surowiecki/ Trappe, a.a.O.).

    Die Kündigung muss aus kaufmännischer Sicht nachvollziehbar und darf nicht willkürlich sein (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 64, juris; OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 53 ff., juris).

    Insofern ist bei der Interessenabwägung der berechtigten Belange des Sparers auch zu berücksichtigen, dass dessen Belastung - hier also diejenige der Kläger - vergleichsweise gering ist, weil ihnen nicht etwa ein Nutzungsrecht an überlassenem Kapital, sondern nur eine über der Marktüblichkeit liegende Ertragschance aus der Vermögensanlage entzogen wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 55, juris).

  • LG Krefeld, 12.02.2021 - 1 S 54/20
    25 Jahre" bestimmt lediglich die maximale Vertragsdauer, ohne eine feste, für die Beklagte bindende Vertragslaufzeit festzulegen (vgl. AG Mülheim an der Ruhr, Urteil vom 08.06.2020 - 19 C 185/20, Juris, Rn. 28; für die Formulierung "Keine Mindestvertragsdauer. Bis zu 25 Jahre Laufzeit." vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2019 - 8 U 52/19, BKR 2019, 605, 607, Rn. 24).

    Der Vertragszweck der Ansammlung von Vermögen durch regelmäßige Ansparungen wird auch dann erreicht, wenn die Einlagen für weniger als 25 Jahre stehen gelassen werden (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2019 - 8 U 52/19, BKR 2019, 605, 607, Rn. 26).

  • LG Duisburg, 27.08.2021 - 3 O 301/20

    Zum Anspruch auf Zinsnachzahlung bei Prämiensparverträgen

    Es ist nicht dargetan und nicht ersichtlich, dass sich die Einlagen für sie erst lohnten, wenn der höchste Prämiensatz von 50 % erreicht war und über mehrere Jahre beibehalten wurde (so auch OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2019 - 8 U 52/19, in: BKR 2019, 605, zitiert nach beck-online).
  • LG Krefeld, 20.05.2021 - 3 O 241/20

    Prämiensparvertrag, Zinsanpassungsverpflichtung

    Bis zu 25 Jahre Laufzeit." vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2019 - 8 U 52/19, BKR 2019, 605, 607, Rn. 24).
  • OLG Celle, 18.10.2021 - 3 U 140/21

    Ansprüche auf Zinsen und Prämien aus einem Prämiensparvertrag; Recht zur

    Es fehlt aber an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die bloße Angabe einer Fälligkeit in dem Jahreskontoauszug, die im Widerspruch zum sonstigen Vertragsinhalt steht, als Angabe des Zeitpunktes gemeint sein sollte, zu dem die Beklagte das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung frühestens würde beenden können (ebenso: Senatsbeschluss vom 3. Juni 2021 - 3 U 42/21 - Rn. 31 ff., juris; OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 51 f., juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 61, juris; Surowiecki/ Trappe, a.a.O.).
  • LG Duisburg, 24.09.2021 - 7 S 54/21

    Kündigung eines Prämiensparvertrages mit "maximaler" Laufzeit

    Der Sparer erhält neben den steigenden Prämien einen variablen Zins, so dass weder dargetan noch ersichtlich ist, dass sich die Einlagen für die Sparer erst "lohnen", wenn der höchste Prämiensatz erreicht ist und über mehrere Jahre beibehalten wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2019 - 8 U 52/19, Rn. 49, zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 21.06.2021 - 7 S 27/21

    Kündigung eines Prämiensparvertrags

    Der Sparer erhält neben den steigenden Prämien einen variablen Zins, so dass weder dargetan noch ersichtlich ist, dass sich die Einlagen für die Sparer erst "lohnen", wenn der höchste Prämiensatz erreicht ist und über mehrere Jahre beibehalten wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2019 - 8 U 52/19, Rn. 49, zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 18.02.2022 - 3 S 2/21
    Es fehlt aber an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die bloße Angabe einer Fälligkeit in der "Kundenübersicht", die im Widerspruch zum sonstigen Vertragsinhalt steht, als Angabe des Zeitpunkts gemeint sein sollte, zu dem die Beklagte das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung frühestens würde beenden können (vgl. OLG Celle, Hinweisbeschl. v. 03.06.2021 - 3 U 42/21 - NJW-RR 2021, 1133, 1134 f., Rn. 29; OLG Naumburg, Urt. v. 16.05.2018 - 5 U 29/18 - BKR 2018, 302, 306; OLG Dresden, Urt. v. 18.04.2019 - 8 U 52/19 - BKR 2019, 605, 608, Rn. 28).
  • LG Krefeld, 22.07.2021 - 3 O 270/20
    Bis zu 25 Jahre Laufzeit." vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2019 - 8 U 52/19, BKR 2019, 605, 607, Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2022 - 6 U 24/21

    Feststellung des Fortbestehens von Prämiensparverträgen; Recht zur ordentlichen

  • AG Duisburg, 04.11.2020 - 504 C 1276/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht